Programm ASP und Biosicherheit

Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine lt. Tierseuchengesetz anzeigepflichtige Tierseuche, die neben Wildschwein- auch Hausschweinbestände befallen kann. Derzeit tritt die ASP nicht in Österreich, sondern in zahlreichen (angrenzenden) Mitgliedsstaaten auf. Eine aktuelle Studie der AGES zeigt aber, dass Niederösterreich als eines von drei Bundesländern in Österreich mit dem Auftreten der ASP im Wildschweinebestand in den nächsten 2 bis 4 Jahren zu rechnen hat (sofern es nicht schon früher zu einem Eintrag durch z.B. unsachgemäß entsorgte Essensreste kommt).

Daher ist es sehr wichtig bereits im Vorfeld  Landwirt*innen zu informieren und zu motivieren, entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Die Landwirt*innen sollen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren schweinhaltenden Betrieben selbst evaluieren, um damit dem Eintrag des Virus in die Betriebe vorzubeugen.

Da die schweinehaltenden Betriebe in NÖ zu einem Großteil TGD-Mitglieder sind, wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Veterinärangelegenheiten des Amtes der NÖ Landesregierung dieses TGD-Programm ausgearbeitet. 

Dienstleistung:

1. Registrierung der Programmteilnahme
Der Betrieb bekundet den Wunsch zu einer amtlichen Biosicherheitskontrolle durch die jeweiligen amtlichen Tierärzt*innen mit dem Formular „Beantragung einer amtlichen Biosicherheitskontrolle“.
Das Formular kann online ausgefüllt werden, aber auch per Mail (post.lf5@noel.gv.at), Fax (02742-9005-12801) oder am Postweg (Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten) übermittelt werden.
Nach Übermittlung des Formulars „Beantragung einer amtlichen Biosicherheitskontrolle“ an die Abteilung LF5 durch die Tierhalter*innen, wird der Betrieb im TGD als Teilnehmer*in am Programm „TGD – ASP Biosicherheitskontrolle“ eingetragen. Die Programmteilnahme ist für die Betreuungstierärzt*innen im TGD-online System beim Betrieb unter dem Karteireiter Programme bzw. am elektronischen BE Deckblatt unter dem Punkt „Lokale Programme“ ersichtlich.

2. Programmvorgaben:
2.1. Download der entsprechenden Checkliste durch den jeweiligen Betrieb. 
      
2.2. Nach Vorbereitung und Selbstevaluierung gehen die Tierhalter*innen mit den Betreuungstierärzt*innen die Checkliste durch. Abschließend unterschreiben beide die Checkliste.

2.3. Die ausgefüllte Checkliste ist an die TGD-Geschäftsstelle per Mail
(office@noe-tgd.at), per Fax (02782-81035) oder am Postweg
(NÖ Tiergesundheitsdienst, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten) zu übermitteln.

3. Kostentragung:
3.1. Als Aufwandsentschädigung für die jährliche Überprüfung der Selbstevaluierung durch die Tierärzt*innen ist ein Betrag von 100 € (beinhaltet 20% Ust) von den Tierhalter*innen zu entrichten.
Der Betrag wird vom Seiten des NÖ TGD im Rahmen einer zentralen Verrechnung von den Tierhalter*innen eingehoben und an den Betreuungstierärzt*innen weiterüberwiesen.

4. Beendigung der Teilnahme:
Ist von Seiten des Betriebes eine Teilnahme am Programm nicht mehr gewünscht, so ist die Kündigung der Teilnahme am Programm schriftlich dem NÖ TGD bekannt zu geben. 

Nutzen:

  • Der Betrieb erhält einen Überblick über durchzuführende Maßnahmen, um einen Eintrag des Virus in die Betriebe vorzubeugen.
  • Im Fall der ASP beim Wildschwein ist mit Handelsbeschränkungen bei der Verbringung von Hausschweinen aus den Sperrzonen zu rechnen. Eine Grundvoraussetzung für die Verbringung ist die Einhaltung der Biosicherheit in den schweinhaltenden Betrieben, die amtlich kontrolliert werden muss. Bereits präventiv vorgenommene Biosicherheitskontrollen verkürzen Vorbereitungszeiten im Falle des Auftretens der ASP, und begünstigen dann einen reibungslosen Ablauf im Betrieb. 

 Download Formulare

FAQ

ASP

Alle Antworten einblenden
Alle Antworten ausblenden
  • Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

    Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die nur bei Schweinen auftritt und im perakuten (= sehr schnellen, plötzlichen) Krankheitsverlauf eine Todesrate von 100% erreichen kann, sodass die Tiere innerhalb von 48h versterben. Die Tiere zeigen vor allem hohes Fieber, Hustenanfälle, Blaufärbungen der Haut, sowie Blutungen aus der Nase und After. Die Krankheit kommt ursprünglich aus Afrika (Warzenschwein) und hat sich über Georgien in ganz Osteuropa ausgebreitet. Österreich hatte bis jetzt keinen Fall der ASP bei Haus- oder Wildschweinen

  • Wie breitet sich die ASP aus?

    Die ASP breitet sich in Europa hauptsächlich über das Wildschwein aus, aber auch weggeworfene Speisereste, z.B. mit ASP kontaminiertes Fleisch, welches auf Autobahnraststätten weggeworfen wird, tragen zur Ausbreitung bei. So erreichte die ASP u.a. Belgien, obwohl es im grenznahen Gebiet keine ASP-positiven Wildschweinfunde gab.

    2021 wurden ASP-positive Wildschweine in Ungarn in einer Entfernung von mindestens 90km zum Österreichischen Staatsgebiet entdeckt worden. Es wird mit dem Erreichen Österreichs mit Herbst 2022 gerechnet.

  • Ist die ASP gefährlich für den Menschen?

    Die ASP ist nur für Schweine gefährlich, bei Menschen und andere Tieren entwickeln sich auch bei Verzehr von kontaminiertem Fleisch keine Symptome. Schweine können sich aber durch den Kontakt mit Menschen und anderen Tieren anstecken, wenn diese vorher Kontakt mit dem Virus hatten.

  • Wie beantrage ich die amtliche ASP-Biosicherheitskontrolle?

    Die ASP-Biosicherheitskontrolle kann auf der Homepage der NÖ Landesregierung auf der Infopage ASP Land NÖ im Menüpunkt „Programm zur Evaluierung der Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben“ beantragt werden. Die Zusendung erfolgt entweder direkt über das Online-Formular oder kann an post.lf5@noel.gv.at übermittelt werden.

  • Von wem wird die Kontrolle durchgeführt?

    Die Kontrolle wird in der Regel von dem Betreuungstierarzt/ der Betreuungstierärztin durchgeführt. Dafür ist eine eigene, aber unkomplizierte, Ernennung zum amtlichen Tierarzt/ zur amtlichen Tierärztin nach dem Tiergesundheitsgesetz notwendig. Der Vorteil ist, dass der Betrieb somit bereits vertraut ist, und laufend evaluiert werden kann. In Ausnahmefällen kann die Kontrolle auch durch MitarbeiterInnen der Abteilung LF5 der NÖ Landesregierung erfolgen.

  • Was kostet die ASP-Biosicherheitskontrolle?

    Die Biosicherheitskontrolle wird pauschal mit 100€ (beinhaltet 20% Ust) entgolten. Es besteht die Möglichkeit sich den Betrag über die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf erstatten zu lassen (Stand Dezember 2021, bitte vorab Informationen einholen). Der Betrag wird vom Seiten des NÖ-TGD im Rahmen einer zentralen Verrechnung von Ihnen eingehoben und an den Betreuungstierarzt/ die Betreuungstierärztin weiterüberwiesen.

     

  • Warum sollte ich die ASP-Biosicherheitskontrolle schon jetzt durchführen?

    2021 wurden rund 300 freiwillige ASP-Biosicherheitskontrollen beantragt, von denen erst die Hälfte kontrolliert werden konnte. Im Seuchenfall müssen in einer viel kürzeren Zeitspanne bis zu 1.500 Betriebe eine Biosicherheitskontrolle absolvieren. Betriebe, die zu diesem Zeitpunkt schon eine gültige Kontrolle vorweisen können, können diese mit dem ersten Verbringen einfach wieder bestätigen lassen, insofern sich an der Betriebsstruktur seit der Kontrolle keinen wesentlichen Veränderungen gab und die Maßnahmen eingehalten wurden.
    Damit können diese Betriebe im Seuchenfall sehr viel schneller wieder Verbringen.

  • Wo finde ich meinen aktuellen ASP-Biosicherheitsstatus?

    Der aktuelle Status der freiwilligen ASP-Biosicherheitskontrolle kann über den persönlichen VIS Zugang unter dem Menüpunkt „Programme“ abgefragt werden.
    Die Gültigkeitsdauer kann hier mit einem Klick auf das betreffende Programm angezeigt werden und mit der Tastenkombination „Strg+P“ ausgedruckt bzw. gespeichert werden.

    Mit Ihrem persönlichen VIS-Zugang können Sie den Status Ihres Betriebes ebenfalls unter „Programme“ einsehen. In den Programmteilnahme-Details ist der aktuelle Status, sowie die Gültigkeit hinterlegt.
    Sollten Sie keinen Zugang haben, oder Ihre Daten nicht kennen, finden Sie hier

    Die Biosicherheitskontrolle für Ihren Betrieb ist ab dem Zeitpunkt der Kontrolle 1 Jahr gültig.
    Sollte es zu einem ASP-Seuchenausbruch in Ihrer Region kommen, muss die Biosicherheitskontrolle durch einen amtlichen Tierarzt/eine amtliche Tierärztin vor dem ersten Verbringen der Schweine erneut bestätigt werden.

  • Was wird bei der ASP-Biosicherheitskontrolle kontrolliert?

    Das Augenmerk der ASP-Biosicherheitskontrolle liegt darauf, den Kontakt zu Wildschweinen zu unterbinden, die sichere Lagerung von Futter, Einstreu und Arbeitsgeräten zu gewährleisten, sowie den Eintrag von Krankheiten durch erhöhte Hygienemaßnahmen zu verhindern.

  • Muss ein Misthaufen eingezäunt werden?

    Ein Misthaufen ist zwar definitionsgemäß als Teil des Betriebs zu verstehen, es bestehen aber keine verpflichtenden Regelungen, dass dieser auch tatsächlich eingezäunt/abgezäunt werden muss, wenn er sich außerhalb eines umfriedeten Betriebs befindet, sondern lediglich eine Empfehlung. Sollte ein Misthaufen (vor allem wenn er gleichzeitig als Komposthaufen genützt wird) für Wildtiere zugänglich sein, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Arbeitsgeräte, die für Arbeiten am und um den Misthaufen verwendet werden, vor weiteren Arbeiten gereinigt und desinfiziert werden.

    Die Empfehlung für einen Zaun orientieren sich an jenen der Schweinegesundheitskommission

  • Was ist bei der Lagerung von Futter & Einstreu zu beachten?

    Futter und Einstreu sollte nach Möglichkeit 6 Monate vor Verwendung wildschweinsicher gelagert werden, um das Risiko eines Eintrags des ASP-Virus zu minimieren.
    Ist eine Lagerung oder Vorbehandlung nicht möglich, sollte auf eine sichere Herkunft geachten werden.

  • Was ist bei der Lagerung von verendeten Schweinen zu beachten?

    Der Behälter für Kadaver muss wildschweinesicher gegen Umwerfen und Öffnen konstruiert sein. Behälter, die über die Tiere gestülpt werden, sollten im Boden verankert werden, und gegebenenfalls mit einem Zahlenschloss versehen sein. Die Zahlenkombination kann der SARIA für die Abholung bekanntgegeben werden.
    Der Abholort sollte so gewählt werden, dass das SARIA-Fahrzeug möglichst den Betrieb nicht befahren muss.

  • Was muss vor dem Verbringen im Seuchenfall erfüllt sein?

    Vor dem Verbringen müssen folgende Punkte erfüllt sein:

    • gültige ASP-Biosicherheitskontrolle
    • klinische Untersuchung der Schweine 24h vor dem Verbringen
    • Untersuchung verendeter Tiere oder Blutuntersuchung lebender Tiere auf das ASP-Virus
    • gesicherte Abnahme des Schlachtbetriebs/landwirtschaftlichen Betriebs

    Detaillierte Informationen sind in diesem Handbuch zu finden, oder in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605)

  • Was ist ein ASP-Biosicherheitsplan?

    Der ASP-Biosicherheitsplan ist Voraussetzung für die Verbringung für Betriebe, die sich in einer ASP-Sperrzone (SZ) II oder III gemäß DVO 2021/605 befinden, d.h. wenn ASP im Wildschweinebestand oder Hausschweinebestand in der Zone festegestellt wurde. 
    Der Plan beeinhaltet unter anderem eine Betriebsskizze mit den relevanten Punkten des Betriebe, eine Dokumentation von Kontaktbetrieben, Angaben zum Betrieb und Betriebsablauf.
    Der Plan wird dann der Behörde im Seuchenfall überreicht und somit kann rasch reagiert und die Verbreitung weiter eingedämmt werden.
    Zu finden ist der Plan zum Download aktuell  hier
     

  • Was ist die Konsequenz, wenn ich im Seuchenfall die Biosicherheitsanforderungen nicht erfülle?

    Sollte die ASP-Biosicherheitskontrolle im Seuchenfall nicht erfüllt sein, sowie ein anderer Punkt zum Verbringen gemäß DVO 2021/605  nicht eingehalten werden, dürfen die Schweine lediglich zum Zweck der sofortigen Schlachtung verbracht werden.
    Ein Wiederbelegen von Sauen oder der Zukauf von Ferkeln ist nicht gestattet, bis alle Punkte erfüllt sind.